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Umsatzsteuer Aktuell – März 2024

Newsletter – 25.04.2024

Art 167 MwStSystRL Vorsteuerabzugsrecht für „ruhende“ Unternehmen

  • Nach Maßgabe des Unionsrechts kann einem operativen Unternehmen der Vorsteuerabzug nicht allein deshalb versagt werden, weil aufgrund einer nationalen Bestimmung die vorgesehene Einnahmeschwelle in einem bestimmten Besteuerungszeitraum nicht erreicht wurde und daher als „ruhendes Unternehmen“ qualifiziert wurde.
  • Die Versagung des Vorsteuerabzuges wäre nur zulässig, wenn anhand objektiver Tatsachen nachgewiesen werden kann, dass die bewirkten Umsätze iZm einer Steuerhinterziehung oder einem Rechtsmissbrauch stehen.

EuGH, 7.3.2024, C‑341/22, Feudi di San Gregorio Aziende Agricole

Art 73 iVm Art 78 MwStSystRL Rückerstattung irrtümlich verrechneter USt mittels Registrierkassenbons

  • Erbringt ein Unternehmer Dienstleistungen an Endverbraucher (Verkauf von Eintrittskarten für Fitnesseinrichtungen) für welche irrtümlich zu viel Mehrwertsteuer berechnet und abgeführt hat, und für welche keine Rechnungen, sondern bloß Registrierkassenbons ausgestellt wurden, kann dennoch ein Antrag auf Erstattung der zu viel abgeführten Umsatzsteuer erfolgen, wenn keine ungerechtfertigte Bereicherung des Unternehmers besteht.
  • Dabei ist es Aufgabe der Finanzverwaltung nach einer wirtschaftlichen Analyse unter Berücksichtigung aller Umstände nachzuweisen, dass die mit der zu hoch erhobenen Steuer verbundene wirtschaftlichen Belastung des Unternehmers vollständig neutralisiert worden ist.

EuGH, 21.3.2024, C-606/22, Dyrektor Izby Administracji Skarbowej w Bydgoszczy

§ 12 UStG Kein Vorsteuerabzug bei fiktiven Umsätzen

Wurden in Rechnungen Lieferungen bzw sonstige Leistungen ausgewiesen, welche jedoch tatsächlich nicht erbracht wurden, sind die materiellen Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug beim Rechnungsempfänger nicht erfüllt und der Vorsteuerabzug daher zu versagen.

VwGH, 3.1.2024, Ra 2021/15/0014

Art 1 Abs 7 UStG Festsetzung von Umsatzsteuer iVm Fahrzeugeinzelbesteuerung

  • Für die Festsetzung von Umsatzsteuer für den Erwerb neuer Fahrzeuge durch Privatpersonen (Fahrzeugeinzelbesteuerung gem Art 1 Abs 7 UStG) ist es nicht ausreichend, lediglich den Kalendermonat anzugeben, sondern muss der Tag des jeweiligen steuerpflichtigen Erwerbs angeführt werden.
  • Die Steuerschuld entsteht gemäß § 19 Abs 2 Z 2 UStG bereits am Tag des ig Erwerbs und ist spätestens am Fälligkeitstag zu entrichten.

VwGH, 20.2.2024, Ra 2022/15/0036

§ 22 Abs 6 UStG Einreichung von Umsatzsteuervoranmeldungen ersetzt keine Optionserklärung

  • Möchte ein der Durchschnittsbesteuerung unterliegender Land- und Forstwirt zur Besteuerung nach den allgemeinen Grundsätzen (Regelbesteuerung) wechseln, ist gem § 22 Abs 6 UStG eine rechtzeitige schriftliche Optionserklärung erforderlich.
  • Diese schriftliche Optionserklärung kann nicht durch das bloße Einreichen von Umsatzsteuervoranmeldungen und Umsatzsteuerjahreserklärungen ersetzt werden.

BFG, 29.1.2024, RV/7100832/2020

§ 11 und 12 UStG iVm Art 7 UStG Vorsteuererstattung iVm (steuerbefreiten) ig Lieferungen

  • Die Erstattung einer in Rechnung gestellten Umsatzsteuer ist nicht zulässig, wenn es sich dem Grunde nach um eine ig Lieferung handelt, die nachträglich unter den allgemeinen Voraussetzungen von der Steuer befreit werden kann.
  • Die bloße Weigerung des Lieferanten, den Umsatz als steuerfreie ig Lieferung zu behandeln sowie das Beharren des Lieferanten, den Umsatz der nationalen Umsatzsteuer zu unterwerfen, ist ein zivilrechtliches Problem, welches aus Sicht der Umsatzsteuer irrelevant ist.

BFG, 5.3.2024, RV/2100222/2022

§ 20 Abs 2 und § 21 Abs 9 UStG Verpflichtende Anwendung des VSt-Erstattungsverfahrens

  • Sind alle Voraussetzungen der Erstattungsverordnung erfüllt, so sind Vorsteuern ausländischer Unternehmer zwingend im Erstattungsverfahren gem § 21 UStG geltend zu machen, auch wenn in den Vorjahren eine Veranlagung gem § 20 Abs 1 UStG erfolgt ist.
  • Die Einreichung von Umsatzsteuervoranmeldungen und Umsatzsteuerjahreserklärungenkönnen auch nicht als Erstattungsanträge qualifiziert werden, welcher durch einen Mängelbehebungsauftrag zu sanieren wäre, weil ein materiell-rechtlicher Mangel hinsichtlich der Antragstellung vorliegt.

BFG, 5.3.2024, RV/2100510/2022

§ 11 Abs 14 UStG Steuerschuld kraft Rechnungslegung für reine Holding

  • Eine Holding in Rechtsform einer Kommanditgesellschaft deren Unternehmertätigkeit bloß im Erwerb von Beteiligungen an anderen Unternehmen besteht, begründet keine unternehmerische Tätigkeit.
  • Stellt die Holding dennoch Rechnungen und weist darin einen Steuerbetrag gesondert aus, schuldet sie diesen Betrag gem § 11 Abs 14 UStG (Steuerschuld kraft Rechnungslegung).

BFG, 13.2.2024, RV/7105946/2016

Autor:innen

  • Hannes Gurtner
    Wirtschaftsprüfer | Steuerberater | Partner | Gesellschafter
    Details zur Person

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