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Umsatzsteuer Aktuell Jänner 2024

Newsletter – 13.02.2024

Art 167 MwStSystRL iVm Art 178 MwStSystRL
Versagung des Rechts auf Vorsteuerabzug – Sorgfaltspflichten

  • Die Versagung des Vorsteuerabzugs ist zulässig, wenn von der Abgabenbehörde nachgewiesen werden kann, dass die vom Lieferanten ausgestellten Rechnungen für den Erwerb von Gegenständen nicht glaubhaft sind und im Zusammenhang mit Steuerhinterziehung stehen.
  • Vom Steuerpflichtigen kann bei Vorliegen von Anhaltspunkten für eine Steuerhinterziehung eine erhöhte Sorgfalt erwartet werden, jedoch muss dieser keine komplexen und umfassenden Überprüfungen durchführen, wie sie von der Steuerverwaltung vorgenommen werden können.

EuGH, 11.1.2024, C-537/22, Global Ink Trade

Art 60 iVm Art 71 MwStSystRL
Leistungsort der Einfuhrmehrwertsteuer bei illegaler Wareneinfuhr

  • Werden Waren (zB Zigaretten) zollrechtswidrig in das Gebiet der Union eingeführt, sind Zollabgaben nach dem Grundsatz der steuerlichen Territorialität dem Mitgliedstaat zuzurechnen, in dem der Endverbrauch erfolgt ist.
  • Da die Anwendung des Zollrechts auf die Ortsbestimmung zur Einfuhrumsatzsteuer jedoch keine Anwendung findet, steht nach Art 215 Abs 4 des Zollkodex die Einfuhrumsatzsteuer dem Mitgliedstaat zu, indem die Entstehung der Zollschuld festgestellt wurde.

EuGH, 18.1.2024, C-791/22, Hauptzollamt Braunschweig

Art 203 MwStSystRL
Steuerschuld kraft Rechnungslegung für Fake Rechnungen des Arbeitnehmers

  • Nach Art 203 MwStSystRL wird die Mehrwertsteuer grundsätzlich von jeder Person geschuldet, die diese in einer Rechnung ausweist, auch wenn ein tatsächlicher steuerpflichtiger Umsatz fehlt (Steuerschuld kraft Rechnungslegung).
  • Verwendet ein Arbeitnehmer in betrügerischer Weise die Daten seines Arbeitgebers, um falsche Rechnungen auszustellen, dann schuldet der Arbeitnehmer den darin ausgewiesenen Steuerbetrag kraft Rechnung.
  • Der Arbeitgeber als scheinbarer Aussteller der falschen Rechnungen wird hingegen nicht zum Steuerschuldner, solange dieser nachweisen kann, dass er gutgläubig und sorgfältig das Handeln der Arbeitnehmer überwacht hat.

EuGH, 30.1.2024, C-442/22, Dyrektor Izby Administracji Skarbowej w Lublinie (Fraude d’un employé)

§ 3 Abs 8 UStG iVm Art 1 UStG
Kein Reihengeschäft bei Transport ins Zwischenlager

  • Gemäß der Rechtsprechung des VwGH liegt ein Reihengeschäft nur dann vor, wenn eine einzige Warenbewegung zu mehreren Lieferungen desselben Gegenstandes führt.
  • Werden Waren vom mittleren Unternehmer (Erwerber) abgeholt und für einige Zeit zwecks Ausladung, Umetikettierung, Verpackung und Zwischenlagerung in ein Lager gebracht und von dort erst zum Endkunden weitertransportiert, liegt kein einheitlicher Transport und somit kein Reihengeschäft vor.
  • Dies deshalb, da gegenständlich kein zeitlicher und sachlicher Zusammenhang der Lieferungen gegeben ist und allein der Umstand, dass der Abnehmer bereits zu Beginn des Transport festgestanden ist, für die Beurteilung einer einzigen Warenbewegung nicht ausreicht.

VwGH, 19.12.2023, Ro 2022/15/0035

§ 3a UStG
Leistungsortbestimmung iZm Sportwetten

  • Erbringt ein Unternehmer ein Leistungsbündel iZm der Abwicklung von Wettverträgen an einen ausländischen Wettanbieter (zB Hinweis auf Wettangebote, Beratung und Hilfestellung bei Platzierungen von Wetten, Entgegennahme und Weiterleitung von Wetttipps, treuhändige Ein- und Auszahlungen, Platzierung von Werbematerialien), handelt es sich um keine Vermittlungsleistung, sondern um eine sonstige Leistung, die an dem Ort ausgeführt wird, von dem aus der Empfänger sein Unternehmen betreibt gem § 3a Abs 6 UStG (Empfängerortprinzip).

BFG, 14.12.2023, RV/7102667/2015

§ 10 UStG
Kein ermäßigter Steuersatz bei Tierbestattung

  • Leistungen iZm einer Tierbestattung (zB Kremierung, Beratung, Transport, Kühlung, Abwicklung von Behördengängen, Rückführung der Asche, Trauerarbeit, etc) fallen nicht unter den ermäßigten Steuersatz für die Müllbeseitigung gem § 10 Abs 2 Z 7 UStG.
  • Vielmehr ist nach der Verkehrsauffassung von einer einheitlichen Leistung auszugehen, die charakteristisch den Leistungen von herkömmlichen Bestattungsunternehmen ähnelt und somit der Normalsteuersatz zur Anwendung kommt.

BFG, 4.12.2023, RV/3100523/2021

§ 4 Abs 9 UStG
Vermietung an nahe Angehörige – Hochschleusung auf Renditemiete

  • Bei der (fremdüblichen) Vermietung eines Einfamilienhauses zwischen einer GmbH und nahen Angehörigen (Sohn des Alleingesellschafters) ist für die Bemessungsgrundlage grundsätzlich auch der Normalwert gem § 4 Abs 9 UStG zu beachten.
  • Ist die Vermietung der Immobilie zwar dem Grunde nach fremdüblich, wird die vereinbarte Miete jedoch zu niedrig festgesetzt, kommt es zu einer Hochschleusung der vereinbarten Miete auf die Renditemiete.
  • Beträgt die vereinbarte und bezahlte Miete nicht weniger als 50 % der Renditemiete und handelt es sich um keine Luxusimmobilie, kommt es zu keinem Vorsteuerausschluss gemäß § 12 Abs 2 Z 2 lit a UStG.

BFG, 17.1.2024, RV/7102560/2021

Autor:innen

  • Hannes Gurtner
    Wirtschaftsprüfer | Steuerberater | Partner | Gesellschafter
    Details zur Person

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