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Umsatzsteuer Aktuell – Februar 2024

Newsletter – 10.04.2024

Das monatliche mailingLeitner – Umsatzsteuer Aktuell für September 2023, in dem wir Sie zu folgenden Themen informieren:

Art 183 MwStSystRL Keine Zahlung von (USt) Zinsen bei Berechnungsfehler durch den Steuerpflichtigen

  • Hat der Steuerpflichtige sein Vorsteuerabzugsrecht irrtümlich aufgrund von Berechnungsfehlern (zB Fehlern in seiner Buchhaltung, Fehler bei der Berechnung des Vorsteueraufteilungsschlüssels) nicht vollständig ausgeübt, besteht für die spätere Erstattung keine Verpflichtung seitens der Steuerverwaltung Zinsen zu zahlen.
  • Eine Verpflichtung zur Zahlung von Zinsen besteht nur dann, wenn die Erstattung nicht innerhalb einer angemessenen Frist von der Steuerverwaltung erledigt wird.
  • Nach der Rechtsprechung des EuGH erscheint eine Frist für die Bearbeitung eines Antrages auf Mehrwertsteuererstattung von acht Wochen als angemessen.

EuGH, 22.2.2024, C-674/22, Gemeente Dinkelland

Art 138 Abs 1 MwStSystRL Nachweis für die Anwendung der Steuerbefreiung für ig Lieferungen

  • Die Steuerbefreiung für ig Lieferungen von Gegenständen gem
    Art 138 Abs 1 der RL 2006/112 kann versagt werden, wenn der Lieferer nicht nachweisen kann, dass es sich bei der Person des tatsächlichen Warenempfängers um einen Steuerpflichtigen (Unternehmer) handelt.
  • Im Hinblick auf die Grundsätze der Neutralität ist der Nachweis vom Lieferer nicht zu erbringen, soweit sich aus den tatsächlichen Umständen mit Sicherheit ergibt, dass dieser Empfänger zwangsläufig Steuerpflichtiger war.

EuGH, 29.2.2024, C-676/22, B2 Energy

§ 12 Abs 2 Z 2 lit a UStG Vermietung an nahe Angehörige – Höhe der Renditemiete bei Luxusimmobilien

  • Beträgt die vertraglich vereinbarte Renditemiete für die Vermietung einer Luxusimmobilie zwischen einer Körperschaft (GmbH) und nahen Angehörigen 4,1 % vom eingesetzten Kapital, liegt dieser Renditesatz innerhalb der vom VwGH vorgegebener Bandbreite von 3 – 5 %.
  • Die Vermietung ist in Bezug auf die Miethöhe folglich fremdüblich ausgestaltet (keine verdeckte Gewinnausschüttung) und es liegt kein Vorsteuerausschluss gem § 12 Abs 2 Z 2 lit a UStG vor.

BFG, 14.11.2023, RV/7102943/2021

§ 2 UStG iVm § 11 UStG Kein Vorsteuerabzug für Investitionen bei (noch) fehlender Unternehmereigenschaft des Fruchtgenussberechtigten

  • Ein Fruchtgenussberechtigter, der bereits vor Einräumung des Fruchtgenussrecht Sanierungsaufwendungen an einer Wohnung gesetzt hat (zB Einbau von Fenster), begründet idR noch keine Unternehmereigenschaft iSd § 2 UStG, sofern keine ernsthafte und nach außen erkennbare Vermietungsabsicht festgestellt werden kann.
  • Dem Fruchtgenussberechtigten steht daher kein Vorsteuerabzug für die geleisteten Renovierungsarbeiten der erst nach Fruchtgenusseinräumung tatsächlich vermieteten Wohnung zu.

BFG, 11.12.2023, RV/2100765/2017

§ 14 Abs 1 Z 1 lit c UStG Umfang des Vorsteuerabzug bei Basispauschalierung eines Rechtsanwalt

  • Macht ein Rechtsanwalt, der zur Basispauschalierung optiert hat, neben der Vorsteuerpauschale iHv 1,8 % (§ 14 Abs 1 Z 1 lit c UStG) zusätzliche Vorsteuern für Lohnverrechnungsarbeiten einer Steuerberatungskanzlei geltend, sind diese nicht abzugsfähig, weil sie nicht den Betriebsgegenstand einer Rechtsanwaltskanzlei darstellen.

BFG, 23.1.2024, RV/5100353/2023

Autor:innen

  • Hannes Gurtner
    Wirtschaftsprüfer | Steuerberater | Partner | Gesellschafter
    Details zur Person

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